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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(nachfolgenden als „AGB“ bezeichnet)

 

§1 Der Geltungsbereich dieser AGB

Die AGB gelten für alle Maklerverträge, welche die UCSG Real Estate

Unternehmensgesellschaft, mit Sitz in 24114 Kiel, welche mit unseren Kunden geschlossen werden. Sie gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer. 

 

§2 Vorrang der Individualabrede

Die individuell geschlossenen Verträge zwischen uns und unsren Kunden, haben grundsätzlich Vorrang vor den AGB. Sollten einzelne Punkte im Vertrag nicht geregelt sein, so gelten für diese, diese AGB bzw. die gesetzte der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung. 

 

§3 Zustandekommen des Maklervertrages

Der Maklervertrag zwischen uns und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche

Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Für den

Maklervertrag gilt grundsätzlich eine Laufzeit von 6 Monaten. Wird der Maklervertrag nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Vierteljahr. Nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsbeginn bedarf dieser Auftrag einer Erneuerung in Textform.

 

§4 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz.

 

§5 Haftung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Informationen zu den Immobilien, wie Angaben über das Objekt, Eigenschaften, Pläne, Unterlagen, vom Anbieter der Immobilien stammen. Eine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

§6 Provisionsanspruch 

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, sobald der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Maklertätigkeiten beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

 

§7 Provisionspflichtige Tätigkeit

Wir weisen darauf hin, dass wir in der Regel auch für den anderen Vertragspartner, provisionspflichtig tätig werden, es sei denn, es sei denn es ist ausdrücklich und schriftlich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.

 

§8 Nebenabrechen

Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden, die Einhaltung der

Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.

 

§9 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§10 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel.